Weg zur Hörgeräteversorgung

Geht es um die Versorgung und Anpassung mit medizinischen Hilfsmitteln, so greift in Deutschland das duale Versorgungssystem. Auch Hörgeräte sind Medizinprodukte, bei denen im Zusammenspiel zwischen HNO-Arzt und Hörakustiker die bestmögliche Versorgung angestrebt wird. Den HNO-Ärzten obliegt bei einer Erstversorgung die offizielle Feststellung einer Schwerhörigkeit und die damit verbundene Ausstellung einer ohrenfachärztlichen Verordnung für Hörgeräte.

Für die Krankenkassen bildet die Verordnung gerade bei Erstversorgungen mit Hörgeräten die Grundlage, um den entsprechenden Festbetrag für die Bezuschussung der Hörgeräteversorgung zu gewähren. Bei einer Nachversorgung reicht in der Regel ein Besuch beim Hörakustiker aus, um nach 6 Jahren den Festbetrag der gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten. Abweichend davon gestaltet sich die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Tinnitus-Patienten, die stets eine Verordnung eines HNO-Arztes voraussetzt. Nach der Versorgung beim Hörakustiker überprüft ein HNO-Arzt, wie gut der Schwerhörige mit den Hörgeräten zurechtkommt und wie sich die Hörleistung verbessert hat. Da die Krankenkassen einen Abschlussbericht fordern, dokumentieren Hörakustiker und HNO-Arzt alle Messergebnisse, die vor und nach der Anpassung via Ton- und Sprachaudiometrie ermittelt wurden.

Der Hörakustiker übernimmt die Hörgeräteversorgung

Der nächste Schritt ist nun der Gang zu einem Hörakustiker. Hier können Sie sich gerne von Empfehlungen leiten lassen oder sich selbst einen Hörakustiker in Ihrer Nähe suchen. Dabei haben Sie die freie Wahl. Um mögliche Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, empfiehlt es sich oftmals vorab einen Termin zu vereinbaren. Denn gerade der erste Termin kann in der Regel etwas mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen. Auch wenn der HNO-Arzt Ihr Hörvermögen bereits getestet hat, muss der Hörakustiker Ihr Hörvermögen erneut detailliert messen und das Ergebnis für die spätere Programmierung Ihrer Hörgeräte speichern.

Hörgeräte kennenlernen

Ihr Hörvermögen bildet damit ein erstes wichtiges Kriterium bei der Auswahl geeigneter Hörgeräte, weitere wichtige Kriterien bilden Ihre persönlichen Hörbedürfnisse und Ansprüche an das neue Hören, sowie Ihre Preisvorstellung. Hier haben Sie die Wahl zwischen zuzahlungsfreien Hörgeräten oder Hörgeräten mit einem privaten Eigenanteil. Abhängig vom Preis gestaltet sich der Hörkomfort, wie zum Beispiel ein besseres Richtungshören und einem wertigeren Klang. Durch die Versorgungsverträge zwischen der Bundesinnung der Hörakustiker und den gesetzlichen Krankenkassen sind Hörakustiker verpflichtet, auch zuzahlungsfreie Hörgeräte anzubieten.

Die richtigen Hörgeräte gefunden?

Haben Sie sich für „Ihre“ Hörgeräte entschieden, übernimmt Ihr Hörakustiker die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Sie erhalten eine komplette Kostenübersicht, aus der auch die Leistungen der Krankenkasse hervorgehen und Ihren eventuellen Eigenanteil ausweist. Sofern Ihnen keine Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse vorliegt, liegt der zu zahlende Mindestbetrag bei 10 € pro Hörgerät.

Rückruf

Qualifizierte Hörakustiker unseres Netzwerkes in Ihrer Region helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie doch einen Termin oder hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten für einen Rückruf.

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