Hörgeräte Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen

Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse einen Festbetrag. Die Höhe des Festbetrages orientiert sich an den aktuellen Festbeträgen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV Spitzenverband). Seit der letzten Neuregulierung der Festbeträge am 1.11.2013 werden Versicherte bei ihrer Hörgeräteversorgung mit einem höheren Festbetrag durch ihre Krankenkasse unterstützt. Gleichzeitig wurde zwischen der Krankenkasse und der Bundeinnung für Hörakustik die technischen Mindeststandards einer Hörgeräteversorgung zum Festbetrag festgelegt.

Jeder Hörakustiker bietet seinen Kunden Hörgeräte zum Festbetrag an. Hierbei ist vom Versicherten lediglich ein Eigenanteil von 10,-- Euro pro Hörgerät zu leisten. Anfallende Kosten für Reparaturen sind ebenfalls während der sechsjährigen Tragezeit abgegolten. Der Versicherte trägt ausschließlich die Kosten für Verbrauchsmaterial, z. B. für Batterien, selbst.

Tabelle: Hörgerätezuschuss unterschiedlicher Krankenkassen im Überblick, Angaben in €

Kranken-
kasse
Ein
Hörgerät
zwei
Hörgeräte
Otoplastik
(Ohrstück)
Reparatur-
pauschale
AOK 685,-
(AOK Hessen 680,-)
1.217,-
(AOK Hessen 1.207,-)
33,50
alternativ
10,00 für Dünnschlauch
125,-
(AOK Hessen 120,-)
VdeK 685,- 1.217,- 33,50 125,-
IKK 685,- 1.217,- 33,50
alternativ
7,50 für Dünnschlauch
125,-
BIG 685,- 1.217,- 33,50
alternativ
7,50 für Dünnschlauch
125,-
BKK mit Vertrag 719,- 1.288,- 33,50
alternativ
10,00 für Dünnschlauch
150,-
Deutsche BKK, pronova BKK, SBK, Audi BKK 685,- 1.217,- 33,50
alternativ
7,50 für Dünnschlauch
125,-
Bahn BKK 685,- 1.217,- 33,50
alternativ
10,00 für Dünnschlauch
125,-
Knappschaft / LKK 650,- 1.144,- 33,50 120,-
Kasse ohne Vertrag 784,94 1.412,89 35,29 keine

Erläuterungen:
Zu den Ersatzkassen zählt unter anderem die Barmer, TK und DAK. Bei einer Versorgung mit zwei Hörgeräten (binaurale Versorgung) reduziert sich der Abschlag und damit die Zuzahlung der Krankenkasse um 20%. Ausschlaggebend für die Versorgung ist die Ohrenfachärztliche Verordnung. Bei einer Grundversorgung mit sogenannten Kassenhörgeräten, zahlen nichtzuzahlungsbefreite Versicherte die maximale Rezeptgebühr in Höhe von 10,- EUR pro Hörgerät
Einen Kostenvoranschlag mit den gesamten Hörgeräte-Kosten erhalten Sie von Ihrem Hörakustiker. Anbei ein Rechenbeispiel, wie sich die Kosten einer binauralen Hörgeräte-Versorgung zusammensetzen können.

Hörgeräte Zuschuss privater Krankenkassen

Private Versicherungen bieten individuelle Leistungen an. Je nach Versicherungsvertrag sind diese verschieden und oftmals individuell auf den Versicherten angepasst und können bis zu 100 % der Kosten betragen. Es können hier deshalb keine einheitlichen Zuschüsse einer Hörgeräte-Versorgung aufgeführt werden. Jeder privat Versicherte sollte bereits vor der Versorgung mit Hörgeräten, den Zuschuss seines Versicherungsanbieters in Erfahrung bringen.

Hörgeräte Zuzahlung durch Arbeitsgeber / Rententräger / Berufsgenossenschaft

Einige Unternehmen übernehmen (voll oder anteilig) die Kosten sogenannter arbeitsplatzgerechter Brillen. Unter Umständen können Arbeitgeber auch einen Anteil der Hörgerätekosten übernehmen oder bei der Beantragung zur Kostenübernahme bei dem entsprechenden Rententräger behilflich sein. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Ist die Hörstörung durch den ausgeübten Beruf erwiesener Weise entstanden oder begünstigt worden, kann die zuständige Berufsgenossenschaft zur Kostenbezuschussung kontaktiert werden. Ihr Hörakustiker wird Sie hierüber gerne näher informieren.

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